Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich:
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen ParkundGeiz und Ihren Kunden.
2. Vertragsabschluss:
ParkundGeiz bietet Ihnen eine Parkmöglichkeit in der Nähe vom
Flughafen Hannover.
ParkundGeiz bietet Ihnen ausschließlich eine Abstellerlaubnis für
Einen PKW auf privatem Grundstück.
Die Überwachung durch den Parkplatzbetreiber ist kein Bestandteil
Des Mietvertrages. Es ist lediglich als Service vom Parkplatzbetreiber
Zu sehen .Auf eine Buchungsanfrage des Kunden hin kommt mit
Entsprechender Buchungsbestätigung von ParkundGeiz ,online oder Telefonisch
ein Vertrag über die nachgefragten und bestätigten
Leistungen Zustande. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden
vor, ist der Dritte verpflichtet alle Informationen aus dem Vertrag,
Insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ,an den Kunden
Weiterzuleiten.
3. Zahlung
ParkundGeiz ist verpflichtet die vom Kunden gebuchten Leistungen
Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit zuhalten und die
Vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet den für die vereinbarten Leistungen geltenden
und vereinbarten Preis von ParkundGeiz zu zahlen.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein. Die Rechnung von ParkundGeiz ist sofort nach erbrachter Leistung
ohne Abzug zahlbar. ParkundGeiz kann die Herausgabe des eingestellten
Fahrzeuges bei nicht erbrachter Zahlung des Rechnungspreises verweigern.
4. Rücktritt
ParkundGeiz räumt dem Kunden ein, von seinem Rücktrittsrecht jederzeit
Gebrauch zu machen.
Folgende Bestimmungen sind dabei zu beachten:
Der Kunde kann die gebuchte Leistung spätestens 24 Std. vor dem
Vereinbarten Termin des Leistungsbeginns Online oder telefonisch
Stornieren.
Nur dann verzichtet ParkundGeiz auf Entschädigungsansprüche.
5. Haftung von Park und Geiz
ParkundGeiz haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden,
die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ParkundGeiz, deren
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Kunde muss seine Schadenersatzansprüche unverzüglich vor
Verlassen des Stellplatzes gegenüber ParkundGeiz geltend machen.
Danach sind keinerlei Ansprüche mehr geltend zu machen. Eine Haftung
für Folgeschäden ist ausgeschlossen, ebenso übernimmt ParkundGeiz
keinerlei Haftung für im Auto zurückgelassene Gegenstände.
ParkundGeiz haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, sowie
Innere und äußere Unruhen , Naturereignisse , tierische Beschädigungen
oder Dritte verursacht wurden. Es sei denn, es wurde bei Vertragsabschluss
eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Bei den angebotenen Diensten, Reinigungen und Hol.- & Bringservice des
Wagens von und zum Terminal, ist das Kundenfahrzeug während der über-
Führungsfahrt zum Parkplatz ausschließlich über die Haftpflicht des Kunden
versichert.
ParkundGeiz ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu
einer mitgeteilten Abflugszeit zum Flughafen Hannover zu befördern.
Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge
Technischer Defekte durch das von Ihm oder vom Dritten auf dem Betriebs-
Gelände von Park und Geiz verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z.B. Öl-
verlust,Explosion ).Auch dann , wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht
über das Fahrzeug aufgenommen worden sind, oder bislang unbekannt waren.
Schadenersatzansprache des Kunden und von Park und Geiz verjähren nach den
Gesetzlichen Bestimmungen.
6. Schlussbestimmungen
Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen
Müssen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
Es gilt das Recht der BRD.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
Oder unrichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Ansonsten gelten die Gesetzlichen Bestimmungen.